Prokuristin-Bedeutung
Prokuristin bezeichnet eine Frau, die Prokura (vollständige Handlungsvollmacht) für ein Unternehmen besitzt. Diese Person ist berechtigt, das Unternehmen in allen rechtlichen und alltäglichen Angelegenheiten zu vertreten.
Anwendungsbeispiele
- Die Prokuristin ist für die rechtliche Vertretung des Unternehmens zuständig.
- Als Prokuristin hat sie Vollmachten zur Geschäftsführung.
- Die Prokuristin ist eine wichtige Führungskraft in der Firma.
- Die Prokuristin vertritt das Unternehmen in Rechtsangelegenheiten.
- Es gibt mehrere Prokuristinnen in unserer Firma.
- Die Prokuristin ist für die Bearbeitung von Verträgen verantwortlich.
- Als Prokuristin hat sie Befugnisse zur Geschäftsführung.
- Die Prokuristin ist Ansprechpartnerin für externe Behörden.
- In unserem Unternehmen gibt es eine erfahrene Prokuristin.
- Die Prokuristin unterstützt die Geschäftsführung bei wichtigen Entscheidungen.
Synonyme
- Vollmachtinhaberin
- Handlungsbevollmächtigte
- Geschäftsführerin
- Stellvertretende Geschäftsführerin
Antonyme
- Gesellschafterin
- Angestellte
- Arbeitnehmerin
- Unternehmerin
- Frau in leitender Position
Etymologie
Das Wort Prokuristin setzt sich aus den beiden Bestandteilen Prokura und der weiblichen Endung -istin zusammen. Der Begriff Prokura stammt aus dem Lateinischen (procurare) und bedeutet so viel wie besorgen oder verwalten. In der Geschäftswelt bezeichnet ein/e Prokurist/in eine Person, der vom Unternehmen besondere Vollmachten zur Vertretung gegenüber Dritten eingeräumt wurden. Die Endung -istin wird im Deutschen verwendet, um das weibliche Pendant zum männlichen Begriff zu bilden, in diesem Fall also die weibliche Form des Prokuristen. Somit bezeichnet eine Prokuristin also eine Frau, die befugt ist, das Unternehmen nach außen zu vertreten und Verträge abzuschließen.
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