Plebiszitär-Bedeutung

Das Wort plebiszitär kommt von Plebiszit und beschreibt etwas, das durch eine direkte Abstimmung oder Volksentscheidung entschieden wird. Es bezieht sich auf eine politische Entscheidungsform, bei der die Bevölkerung direkt über ein bestimmtes Thema abstimmt.

Anwendungsbeispiele

  • Ein plebiszitäres Verfahren ermöglicht es den Bürgern, direkt über wichtige politische Entscheidungen abzustimmen.
  • Die plebiszitäre Demokratie betont die direkte Beteiligung der Bevölkerung an der politischen Willensbildung.
  • In vielen Ländern findet das Instrument der plebiszitären Abstimmung bei bedeutenden Gesetzesänderungen Anwendung.
  • Plebiszitäre Elemente können dazu beitragen, die Legitimität von politischen Entscheidungen zu stärken.
  • Die Idee der plebiszitären Demokratie stößt in einigen Ländern auf Zustimmung, während sie in anderen umstritten ist.
  • Ein plebiszitäres System kann die direkte Demokratie fördern und die Stimmabgabe der Bürger in politischen Prozessen erhöhen.
  • Die plebiszitäre Beteiligung der Bevölkerung wird in einigen Ländern durch verfassungsrechtliche Bestimmungen geregelt.
  • Plebiszitäre Entscheidungen werden oft in Form von Volksabstimmungen oder Referenden getroffen.
  • Die plebiszitäre Praxis kann dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger in die politischen Institutionen zu stärken.
  • Die Diskussion über die Einführung plebiszitärer Elemente in bestehende Demokratiesysteme ist in vielen Ländern aktuell.

Synonyme

  • volksabstimmungsmäßig
  • referendumsartig
  • direktdemokratisch
  • bürgerentscheidlich
  • petitionär

Antonyme

  • repräsentativ
  • parlamentarisch
  • delegiert
  • indirekt
  • abgestimmt

Etymologie

Das Wort plebiszitär leitet sich vom lateinischen Begriff plebiscitum ab, was so viel bedeutet wie Entscheidung des Volkes. In der politischen Terminologie bezieht sich plebiszitär auf eine Vorgehensweise, bei der das Volk direkt über eine bestimmte Frage entscheidet, oft in Form einer Abstimmung oder eines Referendums. Es bedeutet also, dass die Entscheidungsbefugnis direkt beim Volk liegt und nicht durch gewählte Vertreter oder Institutionen vermittelt wird.

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