Nominalbetrag-Bedeutung

Nominalbetrag bezieht sich auf den Nennwert oder den angegebenen Wert eines Finanzinstruments oder einer Vereinbarung. Es wird oft bei Anleihen, Versicherungspolicen oder Verträgen verwendet, um den festgelegten Betrag zu beschreiben, der zurückgezahlt oder geleistet werden muss.

Anwendungsbeispiele

  • Der Nominalbetrag des Darlehens beträgt 10.000 Euro.
  • Die Rechnung weist einen Nominalbetrag von 150 Euro aus.
  • Der Nominalbetrag der Anleihe wird zum Zeitpunkt der Ausgabe festgelegt.
  • Es handelt sich um einen unverzinsten Nominalbetrag.
  • Der Nominalbetrag des Wertpapiers bleibt konstant.
  • Bei der Kreditvergabe wird der Nominalbetrag vereinbart.
  • Der Nominalbetrag wird am Ende der Laufzeit zurückgezahlt.
  • Der Nominalbetrag kann von Jahr zu Jahr variieren.
  • Der Nominalbetrag ist auf der Urkunde deutlich vermerkt.
  • Der Nominalbetrag wird auf den jeweiligen Nennwert festgelegt.

Synonyme

  • Genennwert
  • Nennwert
  • Wertangabe
  • Bezifferung
  • Geldbetrag

Antonyme

  • Effektivbetrag
  • Realbetrag
  • Wirklicher Betrag
  • Tatsächlicher Betrag
  • Aktueller Betrag

Etymologie

Das Wort Nominalbetrag setzt sich aus den Bestandteilen Nominal und Betrag zusammen. Nominal leitet sich vom Lateinischen nomen ab, was Name bedeutet. In der Finanz- und Wirtschaftssprache bezieht sich Nominal auf den reinen Nennwert oder den ausgewiesenen Wert einer Sache, unabhängig von anderen Faktoren. Betrag bezieht sich auf eine bestimmte Menge oder Summe von etwas. Somit bezeichnet der Begriff Nominalbetrag in wirtschaftlichem Kontext den reinen, unveränderten Wert einer Geldsumme oder eines Vermögensgegenstandes, ohne Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren.

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