Freispruch-Bedeutung

Das Wort Freispruch bedeutet im Deutschen, dass eine Person offiziell für unschuldig erklärt wird, insbesondere in einem Gerichtsverfahren.

Anwendungsbeispiele

  • Der Angeklagte wurde überraschend freigesprochen.
  • Nach langem Prozess erreichte er endlich seinen Freispruch.
  • Ein Freispruch bedeutet, dass keine Schuld nachgewiesen wurde.
  • Das Gerichtsurteil lautete auf Freispruch aus Mangel an Beweisen.
  • Der Richter verkündete den Freispruch des Angeklagten.
  • Nach eingehender Prüfung fällte das Gericht den Freispruch.
  • Die Verteidigung konnte einen Freispruch für ihren Mandanten erwirken.
  • Ein Freispruch ist ein großer Sieg für die Unschuld des Angeklagten.
  • Die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Freispruch des Angeklagten.
  • Ein Freispruch bedeutet, dass alle Anschuldigungen fallen gelassen werden.

Synonyme

  • Entlastung
  • Freibrief
  • Unschuld
  • Freilassung
  • Freistellung

Antonyme

  • Verurteilung
  • Schuldig
  • Strafe

Etymologie

Das Wort Freispruch setzt sich aus den beiden Bestandteilen frei und Spruch zusammen. In diesem Zusammenhang bezieht sich frei auf die Befreiung oder Entlastung einer Person von einem Vorwurf oder einer Schuld. Spruch hingegen bezieht sich auf eine formelle Erklärung oder Entscheidung, die in diesem Fall das Urteil bezüglich der Unschuld einer Person darstellt. Zusammengefasst bedeutet Freispruch also die gerichtliche Entscheidung, dass eine Person von jeglicher Schuld freigesprochen wird.

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