Bürgen-Bedeutung

Das Wort bürgen bedeutet, die Verantwortung für die Einhaltung einer Verpflichtung einer anderen Person zu übernehmen. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich die Person (der Bürge), für die Schulden oder Verpflichtungen einer anderen Person (des Hauptschuldners) einzustehen.

Anwendungsbeispiele

  • Ich kann für meine Schwester bürgen, sie ist zuverlässig.
  • Der Unternehmer musste für den Kredit mit seinem Haus bürgen.
  • Mein bester Freund würde jederzeit für mich bürgen.
  • Eltern bürgen oft für ihre Kinder, wenn sie in eine Mietwohnung ziehen.
  • Der Chef bürgte für die Zuverlässigkeit seines Mitarbeiters.
  • Die Bank verlangte einen Bürgen für den Kredit.
  • Ich kann nicht für ihn bürgen, ich kenne ihn kaum.
  • Man sollte nur für Personen bürgen, denen man wirklich vertraut.
  • Der Verein musste für die Veranstaltung mit seinem Namen bürgen.
  • Die Firma konnte nur dank des Bürgen den Vertrag abschließen.

Synonyme

  • garantieren
  • verbürgen
  • einstehen für
  • Haftung übernehmen
  • sicherstellen

Antonyme

  • garantieren – ablehnen
  • versichern – abstreiten
  • einstehen – verleugnen
  • verbürgen – bestreiten
  • sichern – widersprechen

Etymologie

Das Wort bürgen stammt aus dem Althochdeutschen burgōn und bedeutet ursprünglich sich für jemanden verbürgen oder Schutz bieten. Es ist eng verwandt mit dem Begriff Burg, was auf die Idee des Schutzes und der Sicherheit hinweist. In der heutigen deutschen Sprache wird bürgen verwendet, um auszudrücken, dass man für die Zuverlässigkeit oder die Verbindlichkeit einer anderen Person einsteht.

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